Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen
Gemeinsam fair agieren

Gegenstand

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der Faktor Mensch MEDIA UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Holzamer-Straße 8, 55129 Mainz, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen gesonderter und schriftlicher Vereinbarung.

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Webprogrammierung und Werbefilm-Produktion.

Vertragsschluss, Auftragsinhalt

Angebote der Agentur sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.

Der Auftragsinhalt bestimmt sich aus dem Auftrag des Kunden und ist in Textform zu erteilen. Wird ein Auftrag mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, wird der Auftragsinhalt dem Kunden in Textform bestätigt und gilt bei Rückbestätigung in Textform oder wenn innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nicht schriftlich widersprochen wird.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündlich oder fernmündlich getroffene Vereinbarungen werden dem Kunden nach dem Gespräch in Textform bestätigt und gelten bei Rückbestätigung in Textform oder wenn innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nicht schriftlich widersprochen wird.

Die Agentur ist erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung zur Leistungserbringung verpflichtet.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

Die Agentur ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Die Agentur ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Die Agentur wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

Die Agentur behält sich vor, Kostensteigerungen für laufende Leistungen an den Kunden weiter zu geben.

Urheber- und Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, einschließlich Software. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gelten für die vereinbarte Nutzung auf der im Auftrag genannten Website. Nutzungen, die darüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Agentur ist berechtigt, auf allen on ihr entwickelten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen im branchenüblichen Umfang auf sich und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Die Agentur ist vorbehaltlich des Widerspruchs des Kunden dazu berechtigt, in ihrer eigenen Werbung und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Videoproduktionen der Agentur dürfen vom Kunden nicht bearbeitet werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden mindestens ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Zustimmung der Agentur.

Für über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzungen gilt im Zweifel der AGD-VTV Design oder subsidiär die MFM-Bildhonorare. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Ideenschutz

Hat der Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Erteilung eines Auftrags nach, gilt die nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Die Parteien vereinbaren, das Konzept auch ohne Erreichen der Werkhöhe als urheberrechtlich geschützt zu behandeln. Eine Nutzung und Bearbeitung des Konzepts oder seiner Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem Kunden nicht gestattet. Dazu gehören insbesondere jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, zum Beispiel Schlagwörter, Texte, Grafiken und Illustrationen und Werbemittel.

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass das Konzept oder Teile davon seine eigene Vorarbeit darstellen.

Vergütung

Für die Leistungen der Agentur ist die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 (zehn) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur außerdem berechtigt, den Zugriff zu von der Agentur betreuten Online-Angeboten zu sperren oder für den Kunden bei Dritten gebuchte Leistungen zu kündigen.

Erstreckt sich die Erbringung der vereinbarten Leistungen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung ist eine Stornogebühr zu leisten. Ihre Höhe beträgt bis sechs Monate vor Beginn der Leistungserbringung 10 %, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn der Leistungserbringung 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 100 %. In jedem Fall sind bereits entstandene Kosten in voller Höhe zu ersetzen.

Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturdurchläufe inklusive. Für jede weitere Korrektur wird der Agenturstundensatz von 130,– € brutto innerhalb der Geschäftszeiten berechnet. Als Geschäftszeiten gelten Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden erhöht sich der Agenturstundensatz auf 160,– € brutto.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Aufträge, die vor dem 1. Januar 2024 angenommen wurden, ein Agenturstundensatz von 65,– € netto innerhalb der Geschäftszeiten sowie 80,– € netto außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden.

Für den Versand postalischer Rechnungen wird eine Gebühr von 5,– € erhoben.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Vor einer durch Mehraufwand verursachten Überschreitung der vereinbarten Gebühren um mehr als 15 % weist die Agentur den Kunden darauf hin. Die Überschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen in Textform widerspricht. Eine durch Mehraufwand verursachte Überschreitung der vereinbarten Gebühren gilt als genehmigt.

Geheimhaltungspflicht der Agentur 

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und, soweit möglich, digital zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben beziehungsweise gelöscht.

Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter in Bezug auf das bereitgestellte Material frei.

Die Einbindung anderer Agenturen oder Dienstleister erfolgt nur im Einvernehmen mit der Agentur.

Der Kunde stellt der Agentur geeignete Texte für Bildangaben, das Impressum und die Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Abnahme

Der Kunde ist nach Fertigstellung der beauftragten Leistung innerhalb einer Woche zur Abnahme verpflichtet. Mängel sind innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Leistung als genehmigt.

Änderungen nach Abnahme, auch von Teilleistungen, sind kostenpflichtig.

Gewährleistung und Haftung der Agentur

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Leistungen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder sonstiger Gesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Agentur auf Weisung des Kunden gehandelt hat.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf die Vergütung der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

Keine Bestimmung dieses Vertrages schließt die Haftung einer Partei aus (a.) bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b.) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (c.) bei Verletzung einer vertraglichen Garantie (d.) für typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden, die aus der Verletzung von Vertragspflichten resultieren, die wesentliche Interessen der anderen Partei im Rahmen des Vertrages schützen („Kardinalpflichten“) oder (e.) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

Virenschutz und Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen muss, um Schäden durch Viren oder einen unbefugten Zugriff Dritter abzuwenden. Derartige Maßnahmen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.

Verjährung

Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle unbeschränkter Haftung nach Abschnitt 10.4.

Ansprüche der Agentur auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

Abwerbeverbot

Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 (zwölf) Monate ohne Zustimmung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen oder anzustellen.

Arbeitsunterlagen

Alle Arbeitsunterlagen, Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Das Vorstehende gilt insbesondere auch für Quellcode und Video-Rohmaterial.

Datenschutz

Der Kunde ist verpflichtet, für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern seiner Website eine Einwilligung einzuholen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Soweit die Agentur dazu eine technische Lösung (Consent Management Platform) bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, die dort verwendeten Formulierungen und enthaltenen Angaben anzupassen und zu ergänzen, soweit dies erforderlich ist. Die Haftung der Agentur für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ist insoweit ausgeschlossen.

Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Website eine vollständige Datenschutzerklärung und ein Impressum einzubinden. Soweit die Agentur dazu Vorlagen bereitstellt, handelt es sich nur um Standardtexte. Der Kunde ist verpflichtet, diese anzupassen und zu ergänzen, soweit dies erforderlich ist. DIe Haftung der Agentur für Verstöße gegen datenschutz- und medienrechtliche Bestimmungen ist insoweit ausgeschlossen.

Soweit der Kunde die Agentur beauftragt, auf seiner Website Dienste von Anbietern einzusetzen, die eine übertragung personenbezogener Daten von Besuchern in Nicht-EWR-Staaten vornehmen, ist der Kunde verpflichtet, die Rechtmäßigkeit dieser Datenübertragungen sicherzustellen. Die Haftung der Agentur für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ist insoweit ausgeschlossen.

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur im Auftrag des Kunden gilt die als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Agentur.

Media-Leistungen

Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden vorab in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht.

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

Filmproduktion

Die Herstellung eines Films erfolgt auf Grundlage eines vom Kunden zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs, Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

Wenn der Kunde die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material von der Agentur angepasst werden, trägt der Kunde die hierfür entstandenen Kosten.

Die Agentur haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt die Agentur keine Haftung.

Kosten für Modelle, Locations, externe Dienstleister, Stock-Material, Reisekosten, Software und Musik werden vom Kunden getragen. Wünscht der Kunde die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass er alle Rechte an dem verwendeten Material besitzt.

Wetterbedingte Verschiebungen und Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.

Wartung

Eine Wartung erstellter Websites erfolgt nur nach entsprechender Beauftragung.

Die Wartung umfasst keine Reparaturmaßnahmen an der Website, die durch das Fehlverhalten des Kunden hervorgerufen wurden. Die Wartung umfasst auch keine inhaltlichen Änderungen oder Änderung am Design. Bei Pflegeplänen mit inklusiv-Entwicklerzeiten verfallen nicht genutzte Zeiten am Ende eines Monats.

Die Wartungspauschale wird jährlich und im Voraus abgerechnet.

Vertragslaufzeit, Widerruf und Kündigung

Ist ein Auftrag auf unbestimmte Zeit erteilt, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist, soweit nicht anders geregelt, ausgeschlossen.

Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Faktor Mensch MEDIA UG (haftungsbeschränkt), Wilhelm-Holzamer-Straße 8, 55129 Mainz Tel: +49 7 1150075336 E-Mail: [email protected] ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Mediation

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

Schlussbestimmungen

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Die Agentur ist berechtigt, bestehende Verträge auf eine andere Rechtspersönlichkeit zu übertragen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Agentur sind nur zulässig, um geänderten rechtlichen Anforderungen oder einem geänderten Leistungsangebot zu entsprechen.  Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Änderungen unter Hinweis auf eines Widerspruchs widersprochen hat.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand: 16. Juni 2023

Anlage 1
Auftragsverarbeitungsvereinbarung

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